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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle User Experience Management Ralph Hinderberger (nachfolgend UE-Management genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

01. Allgemeines
Bei allen Lieferungen -auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen - gelten für Geschäfte mit vollkaufmännischen Geschäftspartnern oder für Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich rechtlichen Sondervermögen ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichend hiervon, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen der Käufer, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn wir den Einkaufsbedingungen des Käufers nicht widersprechen.

02. Leistungsinhalt
UE-Management legt die gesamten Leistungen und Lieferungen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Vertrags- und Einkaufsbedingungen, die hiervon abweichen, werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch ohne den ausdrücklichen Widerspruch oder bei der Lieferung durch die Firma R. Hinderberger.

03. Vertragsabschluss
Die Angebote von UE-Management sind freibleibend und verstehen sich in Euro. Der Besteller schliesst durch die schriftliche Bestätigung einen verbindlichen Vertrag und erkennt die AGB an. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

04. Preise
UE-Management berechnet sämtliche Leistungen zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen. Etwaige Verpackungs - und Versandkosten werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer von derzeit 16%.

05. Vermittlungsgeschäft
UE-Management berechnet im Falle eines reinen Vermittlungsgeschäftes dem Auftraggeber 4% des endgültig ausgehandelten Rechnungsbetrages. Die Fälligkeit erfolgt sofort bei Vertragsabschluss ohne Abzug. Bei einem Vermittlungsgeschäft haftet UE-Management nicht für die ordnungsgemäße Ausführung durch Dritte. Im Einzelfall sind von dieser Regelung abweichende Provisionen möglich. Diese bedürfen dann der schriftlichen Zustimmung aller am Geschäft direkt Beteiligten.

06. Liefertermine
Alle Lieferfristen sind unverbindlich mit Ausnahme schriftlicher oder ausdrücklich als verbindlich bezeichneter Fristen. Aufgrund höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter bzw. unvorhersehbarer Umstände sind Lieferverzögerungen auch bei verbindlich zugesagten Terminen von UE-Management nicht zu vertreten. UE-Management ist zu Teillieferungen berechtigt.

07. Gewährleistung
Beanstandung offensichtlicher Warenmängel müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden. Soweit Mängel nicht rechtzeitig und schriftlich genannt werden, können keine Ansprüche aus diesen hergeleitet werden. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Bei rechtzeitiger und schriftlicher Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware zu liefern oder den Kaufpreis zu vergüten, wobei uns die Mängelware zur Verfügung gestellt werden muss. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller die Vergütung herabsetzen oder die Rückgängig-Machung des Vertrages verlangen.
Weitergehende Gewährleistungs-Ansprüche sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

08. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware sowie geleistete Gewerke bleiben bis zur vollständigen Begleichung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Von UE-Management gelieferte Ideen und Konzepte verbleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.

09. Versand
Der Besteller trägt die Kosten für den eventuellen Versand von Ware. Sobald die Ware die Räumlichkeiten von UE-Management oder unserer Zulieferer verlässt, geht die Transport- und Versandgefahr auf den Bestellenden über. Dies gilt auch dann, wenn UE-Management den Transport veranlasst und/oder bezahlt.

10. Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. UE-Management behält sich bei allen Lieferungen das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. am geleisteten Gewerk bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Es ist dem Bestellenden untersagt, Vorbehaltsware zu verkaufen, zu verpfänden oder in einer anderen Form an Dritte zu übereignen. Als Vertragsrücktritt gelten weder die Ausübung der Rechte aus dem Eigentums-Vorbehalt noch ein Herausgabe-Verlangen. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu berechnen.

11. Schutzrecht
Für den Fall, dass durch die Arbeiten von UE-Management Schutzrechte dritter verletzt werden, stellt uns der Bestellende von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen frei.

12. Haftung
Cbyerworx haftet nur bei grobem Verschulden, Vorsatz von Erfüllungsgehilfen und dem Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Sonst ist ein Schadensersatzanspruch nicht gegeben, es sei denn, eine zwingende Gesetzliche Regelung steht dem entgegen. Der Bestellende hat in seinem Rahmen Schaden zu vermeiden, insbesondere für den Fall des Datenverlustes, sofern die Datenträger in den Besitz des Bestellenden übergehen.

12. Abtretung von Ansprüchen
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der Bestellende nicht übertragen oder abtreten.

13. Salvatorische Klausel
Für den Fall, daß eine der aufgeführten Bestimmungen der AGB unwirksam oder nichtig wird, berührt es die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Vielmehr ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.

14. Anzuwendendes Recht
Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung Deutschen Rechts vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die Bestellung aus dem Ausland erfolgt.

15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz der Firma UE-Management.

 
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