| Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle User Experience Management Ralph Hinderberger (nachfolgend
UE-Management genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
01. Allgemeines
Bei allen Lieferungen -auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen
- gelten für Geschäfte mit vollkaufmännischen
Geschäftspartnern oder für Geschäfte mit
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
mit öffentlich rechtlichen Sondervermögen ausschließlich
unsere nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Abweichend hiervon, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen
der Käufer, sind für uns nur dann verbindlich,
wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt
werden. Dies gilt auch dann, wenn wir den Einkaufsbedingungen
des Käufers nicht widersprechen.
02. Leistungsinhalt
UE-Management legt die gesamten Leistungen und Lieferungen
den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) zugrunde. Vertrags- und Einkaufsbedingungen, die hiervon
abweichen, werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch
ohne den ausdrücklichen Widerspruch oder bei der Lieferung
durch die Firma R. Hinderberger.
03. Vertragsabschluss
Die Angebote von UE-Management sind freibleibend und verstehen
sich in Euro. Der Besteller schliesst durch die schriftliche
Bestätigung einen verbindlichen Vertrag und erkennt
die AGB an. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
04. Preise
UE-Management berechnet sämtliche Leistungen zu den
am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preisen. Etwaige
Verpackungs - und Versandkosten werden gesondert berechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich
festgelegten Mehrwertsteuer von derzeit 16%.
05. Vermittlungsgeschäft
UE-Management berechnet im Falle eines reinen Vermittlungsgeschäftes
dem Auftraggeber 4% des endgültig ausgehandelten Rechnungsbetrages.
Die Fälligkeit erfolgt sofort bei Vertragsabschluss
ohne Abzug. Bei einem Vermittlungsgeschäft haftet UE-Management
nicht für die ordnungsgemäße Ausführung
durch Dritte. Im Einzelfall sind von dieser Regelung abweichende
Provisionen möglich. Diese bedürfen dann der schriftlichen
Zustimmung aller am Geschäft direkt Beteiligten.
06. Liefertermine
Alle Lieferfristen sind unverbindlich mit Ausnahme schriftlicher
oder ausdrücklich als verbindlich bezeichneter Fristen.
Aufgrund höherer Gewalt oder anderer unverschuldeter
bzw. unvorhersehbarer Umstände sind Lieferverzögerungen
auch bei verbindlich zugesagten Terminen von UE-Management
nicht zu vertreten. UE-Management ist zu Teillieferungen
berechtigt.
07. Gewährleistung
Beanstandung offensichtlicher Warenmängel müssen
innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden.
Soweit Mängel nicht rechtzeitig und schriftlich genannt
werden, können keine Ansprüche aus diesen hergeleitet
werden. Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich
als solche bezeichnet sein. Bei rechtzeitiger und schriftlicher
Mängelrüge haben wir die Wahl, entweder Ersatzware
zu liefern oder den Kaufpreis zu vergüten, wobei uns
die Mängelware zur Verfügung gestellt werden muss.
Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller
die Vergütung herabsetzen oder die Rückgängig-Machung
des Vertrages verlangen.
Weitergehende Gewährleistungs-Ansprüche sind hiermit
ausdrücklich ausgeschlossen.
08. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware sowie geleistete Gewerke bleiben bis zur
vollständigen Begleichung einschließlich aller
Nebenforderungen unser Eigentum. Von UE-Management gelieferte
Ideen und Konzepte verbleiben bis zur endgültigen Bezahlung
unser Eigentum.
09. Versand
Der Besteller trägt die Kosten für den eventuellen
Versand von Ware. Sobald die Ware die Räumlichkeiten
von UE-Management oder unserer Zulieferer verlässt,
geht die Transport- und Versandgefahr auf den Bestellenden
über. Dies gilt auch dann, wenn UE-Management den Transport
veranlasst und/oder bezahlt.
10. Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug fällig. UE-Management behält sich bei
allen Lieferungen das Eigentum an der gelieferten Ware bzw.
am geleisteten Gewerk bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises
vor. Es ist dem Bestellenden untersagt, Vorbehaltsware zu
verkaufen, zu verpfänden oder in einer anderen Form
an Dritte zu übereignen. Als Vertragsrücktritt
gelten weder die Ausübung der Rechte aus dem Eigentums-Vorbehalt
noch ein Herausgabe-Verlangen. Bei Zielüberschreitung
sind wir berechtigt, Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Landeszentralbank zu berechnen.
11. Schutzrecht
Für den Fall, dass durch die Arbeiten von UE-Management
Schutzrechte dritter verletzt werden, stellt uns der Bestellende
von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen frei.
12. Haftung
Cbyerworx haftet nur bei grobem Verschulden, Vorsatz von
Erfüllungsgehilfen und dem Fehlen schriftlich zugesicherter
Eigenschaften. Sonst ist ein Schadensersatzanspruch nicht
gegeben, es sei denn, eine zwingende Gesetzliche Regelung
steht dem entgegen. Der Bestellende hat in seinem Rahmen
Schaden zu vermeiden, insbesondere für den Fall des
Datenverlustes, sofern die Datenträger in den Besitz
des Bestellenden übergehen.
12. Abtretung von Ansprüchen
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der Bestellende
nicht übertragen oder abtreten.
13. Salvatorische Klausel
Für den Fall, daß eine der aufgeführten
Bestimmungen der AGB unwirksam oder nichtig wird, berührt
es die Rechtsgültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Vielmehr ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch
eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.
14. Anzuwendendes Recht
Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung
Deutschen Rechts vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn die
Bestellung aus dem Ausland erfolgt.
15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der
Sitz der Firma UE-Management. |